Preise und Konditionen


Reguläre Preise

Der Preis ist ab zwei Nächten gestaffelt aufgebaut und geht nach Person und Nacht.

Eine einzelne Nacht wird mit einer Grundpauschalen verrechnet.

 

Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für detaillierte Auskünfte.

 

Preise CHF:

 

 

  • 1 Nacht:
CHF 1'200.-

 

  • pro Person und weitere Nacht
CHF 13.-
  • zuzüglich Bettwäsche pro Person einmalig
 CHF 5.-
   

Rechnungsbeispiel bei 68 Personen für 5 Nächte  
 
  • 1 Nacht:

 

CHF 1'200.-

 

  • 2 Nächte: plus 68 mal CHF 13.-

CHF 2'084.-

 

  • 3 Nächte: plus 68 mal CHF 13.-

 

CHF 2'968.-

 

  • 4 Nächte: plus 68 mal CHF 13.-

 

CHF 3'852.-

 

  • 5 Nächte: plus 68 mal CHF 13.-

 

CHF 4'736.-

 

  • zuzüglich Bettbezüge einmalig 68 mal CHF 5.-

 

CHF 340.-

Übernachtungskosten inkl. Strom, Heizung, Wasser, Kurtaxe und obligatorischer Bettwäsche  

CHF 5'076.-

 




Die Vermietung des Berghauses erfolgt erst ab 40 Personen auf Grund der hohen Nebenkosten. Möchten Sie mit weniger Personen das Berghaus mieten, kann dies unter Absprache möglich sein.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Aufträge werden für das Berghaus verbindlich, wenn diese durch das Berghaus schriftlich bestätigt wurden. Vereinbarungen sowie Änderungen von Vereinbarungen und Nebenabsprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

 

2. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig Mieter ist, haftet er dem Berghaus gegenüber mit dem Mieter als 

Solidarschuldner.

 

3. Wird ein Auftrag storniert, muss dies nach telefonischer Vorabsprache, schriftlich erfolgen. Annullationen sind wie folgt geregelt: Es gilt das Datum der Vertragsbestätigung durch den Vermieter sowie das des Poststempels der schriftlichen Annullation. Bei Stornierungen im aktuellen Jahr für Buchungen im Folgejahr oder bis 6 Monate vor Antritt ist 30 % des Nettobetrages geschuldet, bis 3 Monate 50%, bis 2 Monate 80% und weniger als 2 Monate vor Antritt wird 100% des Nettobetrages zur Zahlung fällig.

 

4. Im Falle von höherer Gewalt behält sich das Berghaus das Recht vor, den Auftrag zu annullieren.

 

5. Die Rechnungen des Berghauses sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

 

6. Für Beschädigung oder Verlust an Einrichtung oder Inventar, die während des Aufenthaltes verursacht werden, haftet der Mieter, ohne dass es einen Nachweises des Verschuldens durch das Berghaus bedarf. Bei Abgabe des Objektes muss dies dem Vermieter mitgeteilt werden.

 

7. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder von sonstigen Gegenständen an Wänden oder Decken ist ohne Zustimmung des Berghauses nicht gestattet. Alles muss wieder tadellos demontiert werden! Bei Verlust oder Beschädigungen von eingebrachten Gegenständen übernimmt das Berghaus keine Haftung. Die Versicherung für eingebrachten Sachen besorgt der Mieter selbst.

 

8. Bei Vermietungen zu Saisonbeginn/Ende (März/ April/Oktober) wird bei allfälliger Schneeräumung der Zufahrtsstrasse ein einmaliger Betrag von CHF 500.- als Beteiligung an den Kosten verrechnet.

 

9. Das Haus wird wie in der Checkliste gefordert, gereinigt und aufgeräumt abgegeben. Beanstandungen seitens Verwaltung am Zustand des Objekts müssen bei Abgabe direkt bereinigt werden. Nicht bereinigte Beanstandungen werden als Nachreinigung angesehen und mit CHF 45.- pro Stunde/ Person in Rechnung gestellt und müssen vom Mieter übernommen werden.

 

10. Jede Person, welche im Berghaus übernachtet verpflichtet sich Matratzen- und Kopfkissenbezug zu benützten. Diese werden vom Berghaus auf Verrechnung (CHF 5.- einmalig pro Person) zur Verfügung gestellt. Selbst mitgebrachte Bezüge werden aus Gründen von allfälligen Schädlingsbefall nicht geduldet.

 

11. Das Berghaus stellt einen kleinen Teil an Geschirrtüchern (10 Stk.) und Abwaschlappen. Geschirrbürsten, Schwämme als auch jegliches Putzmittel muss selbst mitgebracht werden. Geschirrspülmaschinenmittel ist vorhanden und wird automatisch beigefügt.Für die Toiletten werden Handtücher (10 Stk.) zur Verfügung gestellt. Das WC-Papier muss mitgebracht werden. 

Vorrätiges Material soll zurück genommen werden.

 

12. Die Waschküche und Maschinen dürfen mit der nötigen Umsicht benutzt werden. Das Waschmittel ist selbst mitzunehmen.

 

13. Kleine Abfallsäcke für die Eimer auf den Zimmern und Toiletten stehen zur Verfügung. Normale Gebührensäcke zur Entsorgung müssen selbst besorgt werden. Sämtlicher Abfall muss selbst entsorgt werden. Sei dies beim Niederflurcontainer oder im Recycling Unternehmen im Dorf.

 

Kuster Recycling AG Montag bis Freitag:

Steinenbachstr. 13 7.15 – 12.00 und 13.15 – 17.00 Uhr

9642 Ebnat-Kappel

T +41 71 992 7000 www.kuster-recycling.ch

 

 

14. Sämtliche Vorkommnisse im und um das Mietobjekt, welche von einem normalen Lagerhausbetrieb abweichen müssen unverzüglich der Verwaltung gemeldet werden. Die Kauf Immobilien AG behält sich hier die Handlungshoheit vor. Unterlassene Kommunikation kann geahndet werden.

 

15. Naturschutzgebiet Girlen - Feuerwerk und ausserordentliche Lärmemissionen müssen durch die Gemeindeverwaltung bewilligt werden.

 

16. Die Mindestbelegung für das Berghaus liegt in der Nebensaison bei 40 Personen und bei 70 Personen in der Hauptsaison (Juli - Mitte August). Bei kleineren Gruppen werden die Anzahl Personen der Mindestbelegung verrechnet.